31. August 2024 - 13:30

Laupen

2024 sind schiesspflichtig: Armeeangehörige, welche 2023 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1990.
Armeeangehörige, die 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Auf den 31.12.2024 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen: Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1990 sowie 1991 –1991, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.

Subalternoffiziere (Lt/Oblt) die in der allgemeinen Grundausbildung der Rekrutenschule am Stgw 90 ausgebildet wurden, bis Ende des Jahres in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden. Sie können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 m nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300 m schiessen.

Daten

  • Obligatorische Schiesspflicht: Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Verfügbare Schiessdaten und -zeiten sind unter Abfrage Schiessdaten ersichtlich. Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
  • Nachschiesskurse: Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
    Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.

Programm

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz

Beitragsberechtigung

Alle noch eingeteilten Armeeangehörigen sind bis und mit ihrem Entlassungsjahr beitragsberechtigt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/ausserhalb-des-dienstes/sat/schiesswesen-ausser-dienst.html