31. Mai 2019 - 18:00

Laupen

Daten

  • Obligatorische Schiesspflicht: Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Verfügbare Schiessdaten und -zeiten sind unter Abfrage Schiessdaten ersichtlich. Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
  • Nachschiesskurse: Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
    Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.

Programm

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
     

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
  • Dienstbüchlein;
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
  • Amtlicher Ausweis;
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
  • Persönlicher Gehörschutz.

Beitragsberechtigung

Alle noch eingeteilten Armeeangehörigen sind bis und mit ihrem Entlassungsjahr beitragsberechtigt.

Meldung über erfüllte Schiesspflicht

  • Die Vereine erfassen in der VVAdmin die Angaben des Schützen und das erzielte Resultat.

Downloads

Schiesspflicht 2019
Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst 2019